Mitarbeiterförderung leicht gemacht!
Bildungsscheck – Bildungsprämie – Bildungsurlaub
Wer im heutigen „War of Talents“ als kleines oder mittelständisches Unternehmen bestehen möchte, muss tief in die Trickkiste der Mitarbeiterförderung greifen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist in diesem Zusammenhang nicht erst mit dem aufkommenden Bewusstsein der sogenannten „Generation Y“ ein Thema. Heutzutage ist das Gehalt für viele Arbeitnehmern zwar immer noch entscheidend, die Möglichkeit sich innerhalb seiner beruflichen Position stetig weiterzuentwickeln, gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung. Da nicht jedes Unternehmen über ein üppiges Budget für Weiterbildungsmaßnahmen verfügt, möchte ich Ihnen im Folgenden drei Fördermöglichkeiten vorstellen, mit welchen Sie Ihre Mitarbeiter gezielt schulen und Ihr Unternehmen weiterbringen können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass jegliche Angaben ohne Gewähr sind. Regionale Besonderheiten sowie individuelle und persönliche Lebenslagen können zu unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen führen, weshalb pauschale Angaben grundsätzlich ausgeschlossen sind.
1. Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) fördert seit dem Jahre 2006 mit dem sogenannten Förderprogramm „Bildungsscheck“ die Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben. Hierbei liegt der Fokus auf un- und angelernten Arbeitnehmern, Beschäftigten ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende, welche von der Bundesagentur für Arbeit nicht gefördert werden. Der Bildungsscheck NRW wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF; 50%) sowie aus Landesmitteln (50%) finanziert und gliedert sich in eine individuelle und einen betriebliche Fördermaßnahme.
Der individuelle Bildungsscheck
Gefördert werden können grundsätzlich Arbeitnehmer/innen und Berufsrückkehrer/innen (auch in Elternzeit), un- und angelernte Beschäftigte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, ältere Beschäftigte ab 50 Jahren, beschäftigte Zugewanderte, befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte, wobei berücksichtigt werden muss, dass ein zu versteuerndes Einkommen von max. 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung (gemeinsam Veranlagten max. 60.000,- EUR) nicht überschritten werden darf. Mit Ausnahme von Selbständigen, angestellten (Mit-)Eigentümern und Beschäftigen im öffentlichen Dienst, wird der Bildungsscheck branchenübergreifend gewährleistet, wobei die Unternehmensgröße nicht mehr als 249 Beschäftigte zählen darf. Der Bildungsscheck deckt ca. 50% der Kurskosten ab, wobei die maximale Höhe sich auf 500 Euro beschränkt. Zudem kann er innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren individuell rausgegeben werden.
Der betriebliche Bildungsscheck
Bei dem betrieblichen Bildungsscheck beschränkt sich die Gruppe der zu Fördernden ausschließlich auf Arbeitnehmer/innen. Auch hier sind Selbständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Erhalt des Bildungsschecks ausgeschlossen. Die Betriebsgröße liegt wie beim individuellen Bildungsscheck bei max. 249 Mitarbeitern, wobei es hier dem Arbeitgeber freisteht, innerhalb von 2 Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks für seine Mitarbeiter zu beantragen. Auch beim betrieblichen Bildungsscheck werden ca. 50% der Kurskosten abgedeckt, wobei die maximale Höhe sich auch in diesem Fall auf max. 500 Euro beschränkt. Zur Beantragung des Bildungsschecks ist vorab ein persönliches Gespräch bei einer Beratungsstelle vor Ort vonnöten, da dieser nur für einen beschränkten Zeitraum ausgegeben wird.
Die Anforderungen zur Beantragung können hier zeitweise Abweichen. Oftmals wird nach dem Personalausweis, dem Einkommensteuerbescheid, der Betriebsnummer des Unternehmens sowie zwei unterschiedlichen Vergleichsangeboten für den zu fördernden Kurs und eine Kursbeschreibung (Inhalte, Voraussetzungen, Dauer) gebeten.
2. Das Bundesprogramm Bildungsprämie
Sollten Sie einen Bildungsscheck in Anspruch genommen haben und sich für eine weitere Fördermöglichkeit noch im gleichen Kalenderjahr interessieren, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Bildungsprämie zu beantragen. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige bei der beruflichen Weiterbildung. Zielgruppe sind in erster Linie Beschäftigte und Selbstständige, die sich eine Weiterbildung bislang nicht leisten konnten. Um die Bildungsprämie zu beantragen, vereinbaren Sie vorab ein Beratungsgespräch in einer Bildungsprämienberatungsstelle in Ihrer Nähe und erhalten den Prämiengutschein in der Regel direkt nach dem Gespräch. Die Bildungsprämie besteht hierbei grundsätzlich aus dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen (Spargutschein) und kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.
- Der Prämiengutschein kann bis zu 500 Euro betragen, wobei die Veranstaltungsgebühr 1000 Euro (inkl. Prüfungskosten) nicht übersteigen darf. Grundsätzlich können Beschäftigte (auch in Mutterschutz oder Elternzeit), Selbständige / Existenzgründer/-innen, Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten, den Prämiengutschein beantragen. Voraussetzungen sind eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, das Mindestalter von 25 Jahren und keine Überschreitung des zu versteuernden Jahreseinkommens von 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten).
- Mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von Ihrem Jahreseinkommen, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen. Hierbei können Sie das angesparte Guthaben Ihrem Konto entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Nachdem Ihnen der Gutschein ausgehändigt wurde, können Sie mit Ihrem Finanzdienstleister(Bausparkasse, Bank oder Versicherung) alle weiteren Details der Finanzierung besprechen.
- Sollten Sie eine Beantragung der Bildungsprämie in Betracht ziehen, würde ich Ihnen empfehlen, den Prämiengutschein mit dem Spargutschein zu kombinieren. So können Sie mit ersterem die Veranstaltungsgebühr begleichen, während Sie durch das Weiterbildungssparen alle weiteren Kosten tragen können.
3. Mitarbeiterförderung mit dem Bildungsurlaub NRW
Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich um eine geförderte Maßnahme, bei welcher der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt wird. Das Gehalt des Arbeitnehmers wird hierbei in voller Höhe weitergezahlt, wobei die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme der Arbeitnehmer selbst trägt.
Ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern kann grundsätzlich ein Anspruch auf Bildungsurlaub geprüft werden. Hierbei muss der Antragssteller mindestens sechs Monate im Betrieb als Arbeitnehmer tätig sein und hat einen Höchstanspruch von bis zu fünf Tagen im Kalenderjahr. Die Voraussetzung für die Anerkennung eines Bildungsurlaubs ist das Bestehen der Bildungseinrichtung seit mind. 2 Jahren sowie der Nachweis eines vom Ministerium anerkanntes Gütesiegels.
Grundsätzlich gilt zu berücksichtigen, dass jedes Bundesland ein eigenes „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (kurz: AWbG)“ hat. Ob ein Anspruch besteht und welche Rechte sowie Pflichten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben, können in diesem Gesetz nachgelesen werden (Beispiel NRW). Zudem gibt es neben einem ausführlichen Leitfaden zum Bildungsurlaub auch die Möglichkeit, sich telefonisch über die ServiceCenter der einzelnen Landesregierungen sowie persönlich zu informieren.
Noch nicht genug Informationen erhalten?
In der kommenden Woche erfahren Sie im zweiten Teil meiner Mitarbeiterförderungs- und Weiterbildungsreihe, wie Sie Ihre Mitarbeiter im Handwerksbereich fördern können, welche Vorteile Ihnen der Bildungsgutschein bietet und welche Förderkredite und Stipendienmöglichkeiten es beispielsweise für Studenten gibt.
Über die Autorin
Kinga Bartczak berät, coacht und schreibt zu Female Empowerment, neuer Arbeitskultur, Organisationsentwicklung systemischen Coaching und Personal Branding.
Zudem ist sie Geschäftsführerin der UnternehmerRebellen GmbH und Herausgeberin des FemalExperts Magazins.
- 3. Dezember 2024
[…] Im ersten Teil meiner Weiterbildungsreihe haben Sie bereits einige Informationen über Fördermöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten. Im zweiten Teil möchte ich im Besonderen auf Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk eingehen und die Personengruppen hinzunehmen, die nicht nach regulären Maßstäben „förderfähig“ sind, wie beispielsweise arbeitssuchende/arbeitslose Arbeitnehmer sowie Studentinnen/Studenten. […]
[…] besteht, fragt man sich eher: Welches Potenzial sehe ich? Wie kann ich gezielt fördern? (Hier können Sie sich einige Anregungen holen) Was wünscht sich die vor mir sitzende Person? Hierbei […]